3 Dinge, die Mieter zur EED wissen sollten

Liebe Mieterinnen und Mieter, die Energiewende zieht ein. Denn mit der EED soll sich der Energieverbrauch in Immobilien europaweit bis 2030 um 32,5 Prozent reduzieren – eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Diese zu meistern, nimmt nicht nur die Gebäudeeigentümer in die Pflicht, auch Sie nehmen zukünftig Anteil. Deshalb haben wir hier 3 Aspekte zusammengetragen, die Sie als Mieter zur EED wissen sollten:

Was ist die EED und was hat das mit der Heizkostenverordnung zu tun?

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist ein wichtiges Instrument der EU zur Senkung des Energieverbrauchs von Immobilien.

Die Abkürzung EED steht für Energy Efficiency Directive – in Deutschland eher unter dem Namen Energieeffizienz-Richtlinie geläufig. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Energierechts der Europäischen Union. Ihr Ziel besteht darin, die Energieeffizienz von neu errichteten Immobilien sowie Bestandsgebäuden zu verbessern und somit dem Klimawandel zu begegnen. Die Annahme ist denkbar einfach erklärt: Geht man davon aus, dass gut ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entweder beim Heizen oder für die Erwärmung von Warmwasser aufgewendet wird, so nimmt die Steigerung ebenjener Energieeffizienz sowie die Senkung des Energieverbrauchs eine ausschlaggebende Rolle für mehr Klimaschutz ein.


Da die Energieeffizienz-Richtlinie in allen Ländern der EU in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde in Deutschland die bestehende Heizkostenverordnung im Jahr 2021 überarbeitet, das heißt im Rechtsjargon novelliert. Die Heizkostenverordnung regelt in Deutschland die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser in einem Miet- sowie Wohneigentümerverhältnis, also für alle Gebäude mit mindestens zwei Nutzern und einer gemeinsamen Heizanlage. Das ist auch der Grund, weshalb sich durch die EED keine neuen Anforderungen für Einfamilienhäuser ergeben oder aber Wohnungen, die über ein eigenes Heizungssystem verfügen, wie etwa einer Gasetagenheizung.

Welchen Zweck verfolgt die Energieeffizienz-Richtlinie?

Die EED soll die Energieeffizienz von Gebäuden steigern und somit zum Klimaschutz beitragen.

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann die natürlichen Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Folglich gilt: Erhalten Sie als Mieter oder Wohneigentümer häufigere und transparentere Informationen über Ihre aktuellen Verbrauchswerte, so können Sie auch besser nachvollziehen, wie sich Ihr individuelles Verhalten auf den Energieverbrauch auswirkt. Auf diese Weise werden Sie selbst erst in die Lage versetzt, zeitnah reagieren zu können, um Ihren Verbrauch effizienter zu steuern und damit sowohl Kosten als auch Emissionen zu senken. Der Ansatz der neuen Gesetzgebung besteht also darin, Bewohner zunächst durch gezielte Informationen über ihren individuellen Verbrauch für dieses Thema zu sensibilisieren, im nächsten Schritt den Energieverbrauch zu senken und damit langfristig die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Und davon profitieren letztendlich alle – Klima und Geldbeutel.

Was ändert sich für Sie als Bewohner mit der EED?

Mieterinnen und Mieter profitieren von digitaler Messtechnik und monatlichen Verbrauchsinformationen.

Mieterinnen und Mieter erwarten zwei wichtige Änderungen:


Fernablesung der Wärmezähler und Heizkostenverteiler

Zunächst einmal werden Sie künftig regelmäßig und transparent über Ihre individuellen Verbräuche informiert. Das soll Ihnen das Energiesparen leichter machen! Damit Ihnen Ihr Vermieter diese Informationen überhaupt zukommen lassen kann, bedarf es Ihrer Verbrauchsdaten. Die regelmäßige Datenerfassung setzt eine moderne funkende, digitale Messtechnik voraus, welche die EED nun in Form der sogenannten »Fernablesbarkeit« von Wärmezählern und Heizkostenverteilern verpflichtend macht. Das heißt, die Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs müssen künftig aus der Ferne ablesbar und interoperabel sein. Diese Anforderungen gelten für alle neu installierten Zähler. Bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Insofern profitieren Mieterinnen und Mieter also gleich doppelt: Sie können unterjährig ihren eigenen Verbrauch prüfen, müssen aber zur Ablesung keinen Servicetechniker mehr in die Wohnung lassen. Die Interoperabilität der Geräte stellt die Ausgabe von Verbrauchswerten über offene Datenformate dar. Somit kann die Auslesung der Daten an Servicedienstleister frei vergeben werden. Durch die entstehende Wettbewerbssituation sollen Kostenvorteile für die Mieter generiert werden.


Monatliche Informationspflicht

Wie Ihnen Ihr Vermieter diese Informationen künftig einmal im Monat zur Verfügung stellt, kann in der Praxis durchaus variieren. Ob in Papierform, elektronisch per E-Mail oder via App bzw. Webportal – wichtig bleibt, dass Sie aktiv durch Ihren Vermieter benachrichtigt werden, wann und wo Ihnen Ihre Verbrauchsinformationen bereitstehen. Interessant zu wissen: Fehlerhafte, nicht vorhandene Informationen oder aber auch nicht installierte fernablesbare Geräte berechtigen Sie immerhin, die berechneten Heizkosten in Ihrer Abrechnung um 3 Prozent zu kürzen. Da lohnt es sich doch, genau hinzuschauen und sich schlau zu machen!

Ihre Vorteile auf einen Blick

Volle Transparenz
Regelmäßige Mitteilungen helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres persönlichen Energieverhaltens.
Mehr Komfort
Dank funkender Messtechnik entfallen unliebsame Terminabsprachen für die Ablesung in Ihrer Wohnung.
Einfach Sparen
Wer weniger Energie verbraucht, muss auch weniger zahlen. Das schont also auch Ihren Geldbeutel.
Ihr Beitrag zum Klimaschutz
Aktuelle Verbrauchsinfos schaffen die Basis für einen sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.

FAQs zur Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Wen betrifft die EED?

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) enthält klare Handlungsaufforderungen mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden europaweit zu senken. Alle Akteure werden dazu involviert: Als Verbraucher werden Sie als Mieter monatlich über Ihre aktuellen Verbrauchsdaten informiert, damit Sie bewusster mit Energie umgehen und Ihr Verbrauchsverhalten anpassen können. Wohnungseigentümer oder Vermieter sind dafür verantwortlich, Ihnen diese Verbrauchsdaten monatlich zur Verfügung zu stellen.

Welche Änderungen ergeben sich für Sie als Mieter?

Sofern in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte installiert sind, werden Ihnen als Mieter ab 2022 monatlich Ihre Verbrauchsinformationen mitgeteilt, um Sie auf diese Weise zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Energie zu animieren – also sämtliche Energie, die aufgebracht werden muss, um Ihre Wohnung zu heizen oder Warmwasser zu erzeugen. Lesen Sie hierzu auch unsere Energiespartipps!


Sollte sich bei Ihnen noch keine fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz befinden, ist Ihr Vermieter bis spätestens Ende des Jahres 2026 zur Nachrüstung entsprechender Technik verpflichtet.

Wie sieht Ihre Abrechnung künftig aus?
Um Sie transparent über Ihren aktuellen Energieverbrauch auf dem Laufenden zu halten, enthält die Heizkostenabrechnung künftig zusätzliche Informationen. So erhalten Sie beispielsweise Auskunft darüber, wie sich Ihr gegenwärtiger Verbrauch im Vergleich zum Vormonat oder auch zu einem Durchschnittsverbrauch anderer Bewohner verhält. Außerdem werden Vermieter verpflichtet, Energiepreise, Gesamtenergiekosten, Emissionsdaten, den eingesetzte Energiemix sowie Angaben zu erhobenen Steuern und Abgaben aufzuführen. Doch aufgepasst! Diese zusätzlichen Informationen können in der Regel erst mit der nächsten Abrechnungsperiode bereitgestellt werden. Das heißt, die meisten Mieter müssen sich ggf. noch ein Jahr gedulden.
In welcher Form erhalten Sie als Mieter Ihre Verbrauchsinformationen?

Die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, weshalb die Zustellung von Vermieter zu Vermieter variieren kann. Die Energieeffizienz-Richtlinie schreibt lediglich vor, dass die Verbrauchsinformationen Sie unmittelbar erreichen, ohne dass Sie sie suchen müssen. Das kann in Papierform oder elektronisch, etwa per E-Mail, erfolgen. Auch die Möglichkeit eines Webportals oder einer App wie die von easy­square sind gegeben, solange Ihnen aktiv mitgeteilt wird, dass aktuelle Informationen verfügbar sind.

Welche Daten werden für Ihre Verbrauchsinformationen ausgelesen?
Für die Zusammenstellung Ihrer monatlichen Verbrauchsinformationen müssen die Daten der Wärmezähler und Heizkostenverteiler aus dem Gebäude, in dem Sie wohnen, erfasst und zukünftig per Funk ausgelesen werden, sofern diese bereits eine Fernablesung unterstützen. In der Regel werden bei diesem Vorgang aktuelle Verbrauchswerte sowie die des Vorjahres, der Stichtag sowie Daten zur eindeutigen Zuordnung des Messgeräts, wie eine Serien- oder Fabrikationsnummer, übertragen.
Wie steht es um den Datenschutz?

Die installierten Zähler müssen den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In den meisten Fällen erfolgt die Zuordnung der Verbrauchswerte zu einer konkreten Wohnung erst an späterer Stelle, sodass bei einem unbefugten Zugriff auf dem Übertragungsweg kein Rückschluss auf Ihr Nutzungsverhalten oder ein Personenbezug möglich ist.

Welche Kosten entstehen Ihnen als Mieter?
Der Deutsche Mieterbund hat jüngst reklamiert, dass die Gesetzesänderungen ggf. zu Mehrkosten führen können. Der erhöhte Aufwand für die Verbrauchsanalyse verursacht höhere Abrechnungskosten beim Vermieter, welche er theoretisch auf die Mieterschaft umlegen könnte. Auch der Aufwand für neu eingebaute Geräte könne Anlass für Mieterhöhungen geben. Um der Sorge Rechnung zu tragen, ob und in welcher Form den Mieterinnen und Mietern zusätzliche Kosten entstehen, soll die novellierte Heizkostenverordnung nach drei Jahren evaluiert werden. Dann wird geprüft, inwiefern eine Kostendeckelung notwendig wird.

Energiespartipps

Informationen für Mieterinnen und Mieter:

Wie Sie einfach Wasser und Heizkosten sparen?

Regelmäßige Verbrauchsinformationen von Ihrem Vermieter sind der erste Schritt zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen wie Heizenergie und Wasser. Lesen Sie in unseren Energiespartipps, wie Sie Ihre Heizkosten und Ihren Wasserverbrauch aktiv senken können.
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Unsere Lösung für Vermieter

Mit digitalen Lösungen wie der Mieter-App oder dem Webportal von easy­square stellen Vermieter und Wohnungseigentümer ihren Bewohnern ganz einfach und komfortabel ihre individuellen Verbrauchsinformationen unterjährig zur Verfügung – schnell, klimabewusst und grafisch aufbereitet.
EED- und Gesetzeskonforme Darstellung der unterjährigen Verbrauchsdaten in der easy­square Mieter-App

Onboarding für Mieter

Ihr Vermieter nutzt bereits die Mieter-App oder das Webportal powered by easy­square und Sie wollen den digitalen Service ebenfalls nutzen, um Ihre Verbrauchsinformationen regelmäßig darüber abzurufen? Und Sie haben sogar schon Post von Ihrem Vermieter erhalten? Dann legen Sie am besten gleich los! Lesen Sie hier weiter, wie Sie sich ganz einfach in der Mieter-App Ihres Vermieters freischalten können – vorausgesetzt natürlich, Ihre Hausverwaltung nutzt die digitalen Lösungen von easy­square.

Weiterführende Informationen für Mieter

Sie wünschen mehr Informationen zu Ihrer individuellen Verbrauchsabrechnung? Dann weiß Ihnen Ihr Vermieter zu helfen. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf!
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